Veranstalter
Kulturverein Rapoldi
Hunoldstraße 16b
6020 Innsbruck
UID: ATU75384718
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes anerkennen Besucher:innen die nachfolgende Haus- und Veranstaltungsordnung.
1. Geltungsbereich
Diese Haus- und Veranstaltungsordnung gilt für sämtliche Veranstaltungsflächen des KRAPOLDI Festivals, insbesondere für Freiluftveranstaltungen im öffentlichen Raum sowie für Veranstaltungen in Zirkuszelten.
2. Zutritt
Der Besuch der Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Kinder und Jugendliche sind von ihren Erziehungsberechtigten oder Aufsichtspersonen zu beaufsichtigen.
3. Anweisungen des Veranstaltungsdienstes
Den Anweisungen des Veranstalters, des Festivalpersonals, des Sicherheitsdienstes, der Rettungskräfte und der Polizei ist unverzüglich Folge zu leisten.
4. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen aller Art
- pyrotechnische Gegenstände und Feuerwerkskörper
- Glasbehälter
- leicht zerbrechliche Gegenstände
- sperrige Gegenstände
- Gegenstände, die andere Personen gefährden können
Der Veranstalter ist berechtigt, entsprechende Gegenstände abzunehmen oder den Zutritt zu verweigern.
5. Tiere
Tiere dürfen grundsätzlich nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
Ausgenommen sind Assistenz- und Blindenhunde.
6. Sicherheit und Rücksichtnahme
Alle Besucher:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder gefährdet, verletzt, behindert noch belästigt werden.
Not-, Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
7. Alkoholisierung und Störungen
Personen, die die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung gefährden oder erheblich beeinträchtigen, kann der Zutritt verweigert bzw. ein Platzverweis ausgesprochen werden.
8. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Während des KRAPOLDI Festivals werden durch vom Veranstalter beauftragte Fotograf:innen und Filmer:innen Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation, Berichterstattung sowie der Kommunikation und Bewerbung des Festivals.
Die beauftragten Personen können durch entsprechende Akkreditierungen oder Festivalausweise identifiziert werden.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Besucher:innen für private Zwecke sind grundsätzlich zulässig, sofern dadurch andere Personen nicht beeinträchtigt oder in ihren Rechten verletzt werden.
Das gezielte Fotografieren, Filmen oder sonstige Anfertigen von Aufnahmen fremder Kinder und Jugendlicher ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist zu unterlassen.
Besucher:innen, die sich durch Aufnahmen beeinträchtigt fühlen oder Bedenken hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen haben, können sich jederzeit an das Festivalteam wenden.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei berechtigten Beschwerden oder sicherheitsrelevanten Vorfällen aufzufordern, entsprechende Aufnahmen zu unterlassen oder das Veranstaltungsgelände zu verlassen.
9. Programmänderungen
Programm-, Besetzungs-, Zeit- und Ortsänderungen bleiben vorbehalten.
10. Wetter und höhere Gewalt
Veranstaltungen können aufgrund von Witterung, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsgründen oder höherer Gewalt verschoben, unterbrochen oder abgesagt werden.
Freiluftveranstaltungen finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen statt.
11. Zirkuszelte und Platzkapazitäten
Die Anzahl der Sitzplätze in den Zirkuszelten ist begrenzt. Aus feuerpolizeilichen und sicherheitsrelevanten Gründen können nur Personen mit gültigem Ticket eingelassen werden.
Bei einzelnen Vorstellungen kann es zu eingeschränkter Sicht, Dunkelheit sowie Licht-, Ton- oder Nebeleffekten kommen.
12. Haftung
Der Veranstalter haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für verlorene, vergessene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
13. Werbung und Verkauf
Werbe-, Verkaufs- oder Promotionsmaßnahmen auf dem Veranstaltungsgelände bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.
14. Ausschluss von der Veranstaltung
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann der Zutritt verweigert oder ein Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits erworbener Tickets besteht in diesem Fall nicht.
15. Jugendschutz
Es gilt das Tiroler Jugendgesetz in der jeweils gültigen Fassung.